Falls Erwachsene nicht mehr von alleine alleine umsorgen und auch Eltern den Aufsicht ihrer Kinder nicht langer geradestehen beherrschen, gebieten Eltern Beistand durch aussen. Der Kindes- & Erwachsenenschutz stellt das vielleicht und den Schutz von hilfsbedurftigen Leute sicher. Er war jur. geregelt oder einige ausliefern …